Test

Elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung erstmalig

Details

Wenn Sie Ihren Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion abholen, können Sie schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, dass Sie die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises wünschen.

Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises ein.

Sie können Ihre Entscheidung während der Gültigkeitsdauer des Personalausweises durch eine schriftliche Erklärung gegenüber der Personalausweisbehörde jederzeit wieder ändern.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Hinweise

nicht angegeben

Fristen

Es gibt keine Frist.

Voraussetzungen

Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Unterlagen

Personalausweis

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist einzelfallabhängig.

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Weiterführende Informationen