Wenn für Sie auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt worden ist, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden – also von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben.
Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.
Es fallen keine Kosten an.
Nicht angegeben
Nicht angegeben
In der Regel erhalten Sie die Befreiung der Ausweispflicht sofort.
Die Befreiung von der Ausweispflicht müssen Sie schriftlich beantragen.
Beschwerde bei der dienstvorgesetzten Behörde, ersatzweise beim Innenministerium des Landes