Wenn Sie sich wegen einer Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen können, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden – also von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben.
Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie wegen einer Behinderung nicht mehr alleine das Haus verlassen können.
Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.
Es fallen keine Kosten an.
nicht angegeben
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Die Befreiung von der Ausweispflicht müssen Sie schriftlich beantragen.
Beschwerde bei der dienstvorgesetzten Behörde, ersatzweise beim Innenministerium des Landes