Sie können sich von der Ausweispflicht – also der Pflicht, einen Personalausweis zu haben - befreien lassen, wenn:
Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.
Es fallen keine Kosten an.
nicht angegeben
Es gibt keine Frist.
Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Sie müssen in Ihrer Kommune mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.
Für Sie ist auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt
oder
Sie sind voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus oder einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht
oder
Sie können sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen.
schriftlicher Antrag
soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Ihr alter Reisepass
Welche Unterlagen konkret erforderlich sind, ist von dem Grund abhängig, aus dem Sie sich von der Ausweispflicht befreien lassen möchten. Informieren Sie sich bei Ihrem örtlichen Bürgeramt über die jeweils erforderlichen Unterlagen.
Für nähere Informationen und eine Auskunft zur Bearbeitungsdauer setzen Sie sich bitte mit Ihrer zuständigen Personalausweisbehörde in Verbindung.
Die Befreiung von der Ausweispflicht müssen Sie schriftlich beantragen.
Informieren Sie sich bei Ihrem örtlichen Bürgeramt über den konkreten Verfahrensablauf.
Beschwerde bei der dienstvorgesetzten Behörde, ersatzweise beim Innenministerium des Landes.