Die Aufnahme der Tätigkeit als Markthändlerin/Markthändler oder Schaustellerin/Schausteller bedarf der Zustimmung durch die zuständige Stelle und unterliegt der kommunalen Marktsatzung.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
nicht angegeben
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
nicht angegeben
nicht angegeben
Kommunale Satzung
nicht angegeben