Test

Geburt eines Kindes durch Einrichtungen anzeigen

Details

Wenn in Ihrer Einrichtung ein Kind geboren wurde, müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Hinweise

Es gibt folgende Hinweise: Die Leistung dient lediglich zur Erfüllung der gesetzlichen Meldepflicht. Wenn die Geburt beim Standesamt registriert wird, sind weitere Nachweise erforderlich.

Fristen

Sie müssen die Geburt innerhalb 1 Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt melden. Der Tag der Geburt zählt nicht zur Frist. Bei einer Totgeburt muss die Meldung spätestens am 3. Werktag nach der Geburt erfolgen.

Voraussetzungen

  • Die Geburt fand in Ihrer Einrichtung statt.

Unterlagen

  • Geburtsanzeige mit Unterschrift der Einrichtung oder elektronischer Signatur mit Angabe zu Mutter und Kind.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer liegt in der Regel zwischen 1 Tag und 6 Monaten.

Verfahrensablauf

Die Geburt des Kindes können Sie schriftlich oder gegebenenfalls elektronisch anzeigen.

  • Reichen Sie die Geburtsanzeige beim zuständigen Standesamt ein.
  • Das Standesamt prüft Ihre Angaben und Unterlagen.
  • Gegebenenfalls fordert das Standesamt weitere Auskünfte oder Unterlagen von Ihnen nach.
  • Das Standesamt verzeichnet die Geburt im Geburtsregister.

Rechtsbehelf

nicht angegeben