Sie können Ihre PIN zur Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises jederzeit neu setzen:
In der Personalausweisbehörde bzw. dem Bürgeramt wird Ihnen kostenfrei geholfen, wenn
Es fallen keine Gebühren an. Das (Neu-)Setzen der PIN ist gebührenfrei.
Es gibt folgende Hinweise:
Bürgerinnen und Bürger können ihren Online-Ausweis bei dem für sie zuständigen Bürgerservice ihrer Kommunen kostenfrei aktivieren lassen und ihre neue PIN setzen.
Es gibt keine Frist.
In der Personalausweisbehörde bzw. dem Bürgeramt wird Ihnen kostenfrei geholfen, wenn
Personalausweis
Die Bearbeitungsdauer ist einzelfallabhängig.
1. Stellen Sie einen Antrag auf Neusetzung der PIN für die Online-Ausweisfunktion (eID). Das können Sie nur persönlich vor Ort im Bürgeramt machen (für den Personalausweis oder die eID-Karte) oder im Landesamt für Einwanderung (LEA) (für den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)).
2. Die Behörde verfügt vor Ort über spezielle Schreib-Lese-Geräte (Änderungsterminals), mit der die Änderung der PIN vorgenommen werden kann. Setzen Sie eine selbstgewählte, sechsstellige PIN.
Bitte fragen Sie Ihre Rechtsbehelfe bei der zuständigen Stelle an.