Ist der Reisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).
Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
Es fallen keine Gebühren an.
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Die Meldung muss umgehend erfolgen.
In der Regel benötigen Sie für die Verlustmeldung Ihres Reisepasses folgende Unterlagen:
Einen Identitätsnachweis, zum Beispiel ihren Personalausweis.
Je nach Einzelfall können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.
In der Regel wird Ihre Meldung sofort aufgenommen und dokumentiert.
nicht angegeben
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