Test

Reisepass Meldung wegen Diebstahl

Details

Der Diebstahl eines Reisepasses muss der zuständigen Stelle gemeldet werden.

Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Hinweise

Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

Fristen

Die Meldung muss unverzüglich (ohne Schuldhaftes Zögern) erfolgen.

Voraussetzungen

nicht angegeben

Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

In der Regel wird die Meldung sofort aufgenommen und dokumentiert. Bei weiteren Prüfungen kann es etwas länger dauern.

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben