Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Wenn Sie Ihren Hund anmelden:
Wenn Sie Ihren Hund abmelden:
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
nicht angegeben
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Kommunale Satzung
nicht angegeben