Persönlichkeiten, die sich um eine Kommune besonders verdient gemacht haben, können von dieser mit Auszeichnungen geehrt werden. Zudem können Verfahren zur Verleihung staatlicher Orden und Ehrungen durch Ihre Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt veranlasst werden.
Dies gilt auch bei besonderen persönlichen Anlässen, wie z.B.
Näheres erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.
Es fallen keine Gebühren an.
nicht angegeben
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
nicht angegeben
Es werden keine Unterlagen benötigt.
nicht angegeben
nicht angegeben
nicht angegeben
nicht angegeben