Wenn Sie als Deutsche oder Deutscher in Deutschland leben und an der Europawahl teilnehmen möchten, müssen Sie zunächst ins Wählerverzeichnis eingetragen werden oder einen Wahlschein haben . Die Eintragung in das Wählerverzeichnis geschieht entweder automatisch von Amts wegen oder Sie müssen hierfür einen Antrag stellen.
keine
nicht angegeben
Antragsfrist: bis zum 21. Tag vor der Wahl
Sie werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn Sie am 42. Tag vor der Wahl,
Sie werden auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen,
wenn Sie
Ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ist schriftlich bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahl zu stellen. Er muss den
etwa 2 Wochen
Sofern Sie nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden können, erfolgt eine Eintragung wie folgt:
Einspruch