Wenn Sie als Unionsbürgerin oder Unionsbürger in Deutschland leben und an der Europawahl teilnehmen möchten, müssen Sie zunächst ins Wählerverzeichnis eingetragen werden. Dies geschieht entweder automatisch von Amts wegen oder Sie müssen hierfür einen Antrag stellen.
Wenn Sie bei vorherigen Europawahlen bereits im Wählerverzeichnis eingetragen waren und zwischenzeitlich nicht ins Ausland verzogen sind, werden Sie von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und brauchen keinen Antrag zu stellen.
In den übrigen Fällen müssen Sie die Aufnahme ins Wählerverzeichnis beantragen.
keine
nicht angegeben
Antragsfrist: bis zum 21. Tag vor der Wahl
Sie werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis aufgenommen, wenn Sie am Wahltag:
Sie werden auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen,
wenn Sie am Wahltag:
Antrag nach Anlage 2A Europawahlordnung
etwa 2 Wochen
Als Unionsbürgerin beziehungsweise Unionsbürger können Sie sich folgendermaßen ins Wählerverzeichnis zur Europawahl eintragen lassen:
Einspruch