Die SEPA-Basislastschrift ist ein EU-weiter Standard für Lastschriftverfahren.
Anders als bei einer Überweisung löst hier der Zahlungsempfänger, also Ihre Kommune, die Zahlung aus.
Mit der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats stimmen Sie vorab dem Einzug der fälligen Forderung zu und erteilen gleichzeitig Ihrem Kreditinstitut den Auftrag, die Zahlung einzulösen.
Die von Ihnen zu zahlenden Beträge können so durch Ihre Kommune automatisch von Ihrem Konto zu einem vorab bestimmten Zeitpunkt eingezogen werden.
Eine Lastschrift bietet sich besonders bei wiederkehrenden Zahlungen an.
Es fallen keine Kosten an.
nicht angegeben
Jedes SEPA-Lastschriftmandat muss folgende Angaben enthalten:
Sie können Ihr erteiltes SEPA-Mandat jederzeit widerrufen.
nicht vorhanden
Variabel
Die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erklären Sie online oder schriftlich auf dem Formular zum SEPA-Lastschriftmandat.
SEPA-Mandat online erteilen (Geben Sie oben Ihren Wohnort ein, in der Regel erscheint dann das Online-Formular Ihrer Kommune)
SEPA-Mandat schriftlich erteilen
Hinweis: Bei Änderungen (zum Beispiel der Bankverbindung) erteilen Sie der Kommune ein neues SEPA-Lastschriftmandat.
Sie können das Mandat jederzeit mit einem Schreiben an die Kommune widerrufen.
Bitte wenden Sie sich an Ihre Kommune.