Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland gemeldet und nutzen Sie zwischenzeitlich vorwiegend einen Nebenwohnsitz statt des bisher gemeldeten Hauptwohnsitzes, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese ändert den Status im Melderegister.
Es fallen keine Gebühren an.
nicht angegeben
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Die Meldung muss persönlich bei der zuständigen Stelle erfolgen.
nicht angegeben