Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese nimmt eine entsprechende Eintragung im Melderegister vor. An dem Nebenwohnsitz muss ggf. Zweitwohnungssteuer gezahlt werden.
Es fallen keine Gebühren an.
nicht angegeben
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
nicht angegeben
nicht angegeben
nicht angegeben
nicht angegeben