Test

Wohnsitz Abmeldung für Binnenschiffer und Seeleute

Details

Wer auf einem Binnenschiff, das in einem Schiffsregister in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen ist, gemeldet ist, dieses verlässt und keinen neuen Wohnsitz im Inland begründet, hat sich bei der zuständigen Stelle abzumelden.

Die Reederin oder der Reeder eines Seeschiffes, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, muss die Kapitänin oder den Kapitän und die Besatzungsmitglieder des Schiffes nach Beendigung des Anstellungs-, Heuer- oder Ausbildungsverhältnisses abmelden.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Hinweise

nicht angegeben

Fristen

Die Abmeldung muss umgehend nach Beendigung der Tätigung erfolgen.

Voraussetzungen

nicht angegeben

Unterlagen

  • Meldeschein

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Rechtsgrundlagen

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben