Test

Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

Details

Eine Nebenwohnung, die Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie der zuständigen Stelle. Diese passt entsprechend die Eintragung im Melderegister an.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Hinweise

nicht angegeben

Fristen

Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss spätestens 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.

Voraussetzungen

nicht angegeben

Unterlagen

  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Meldeschein

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

nicht angegeben