Bei einer Adressänderung innerhalb des Zulassungsbezirks erhalten Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I .
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die zuständige Stelle gibt die Änderungsmeldung automatisch an das Hauptzollamt weiter.
Die Änderung muss schnellstmöglich erfolgen.
aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
Zulassungsbescheinigung Teil I
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
Alternativ:
eine Bescheinigung, wonach das Hauptzollamt auf die Einzugsermächtigung verzichtet oder
der Nachweis der Steuerbefreiung
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
bei Firmen zusätzlich:
nicht angegeben
Die Änderung muss von der Halterin/vom Halter des Fahrzeugs oder durch eine bevollmächtigte Person gemeldet werden.
nicht angegeben