Die amtliche Beglaubigung von Unterschriften dient der Identitätskontrolle. Die zuständige Stelle kann Unterschriften beglaubigen, wenn
Unterschriften dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn:
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
nicht angegeben
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
nicht angegeben
nicht angegeben
nicht angegeben
nicht angegeben