Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.
Es fallen keine Gebühren an.
nicht angegeben
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
nicht angegeben
Es werden keine Unterlagen benötigt.
nicht angegeben
nicht angegeben
nicht angegeben
nicht angegeben