In Niedersachsen dürfen Verkaufsstellen von Montag 0.00 Uhr bis Samstag 24.00 Uhr. geöffnet sein.
An Sonn- und Feiertagen gilt ein grundsätzliches Öffnungs- und Verkaufsverbot. Im Niedersächsischen Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) sind Ausnahmen von diesem Verbot abschließend geregelt und zwar für:
Für die Ausnahmen gelten unterschiedliche Zeit- und Warenkorbsbeschränkungen.
Die in Niedersachsen geltenden Vorschriften finden keine Anwendung
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Weitere Informationen erhalten Sie unter dem Suchbegriff "Verkaufsoffene Sonntage ".
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
nicht angegeben
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
nicht angegeben
nicht angegeben
nicht angegeben