Eine Lebenspartnerschaft ist eine Verbindung zweier Menschen gleichen Geschlechts, die gesetztlich geregelt und der Ehe gleichgestellt ist.
Weitere Informationen enthält die Leistung "Begründung einer Lebenspartnerschaft".
Die Lebenspartnerschaft wird nach der Umwandlung als Ehe fortgeführt.
In Niedersachsen richten sich die Gebühren nach der niedersächsischen Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung – AllGO) und können in anderen Bundesländern abweichen.
Sie haben eine allgemeine übergeordnete Frage oder der örtliche Ansprechpartner konnte Ihr Anliegen nicht bearbeiten? Dann können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner des Landes Niedersachsen wenden:
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen
Adresse:
Friedrichswall 1, 30159 Hannover
Telefon:
0511 120-5521
E-Mail:
ea@niedersachsen.de
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle
Ggf. werden weitere Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an das für die Anmeldung der Umwandlung zuständige Standesamt.
nicht angegeben
Die beabsichtigte Umwandlung der bestehenden inländischen Lebenspartnerschaft ist bei der zuständigen Stelle anzumelden.
nicht angegeben
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