Test

Umwandlung einer bestehenden inländischen Lebenspartnerschaft in eine Ehe Anmeldung

Details

Eine Lebenspartnerschaft ist eine Verbindung zweier Menschen gleichen Geschlechts, die gesetztlich geregelt und der Ehe gleichgestellt ist.

Weitere Informationen enthält die Leistung "Begründung einer Lebenspartnerschaft".

Die Lebenspartnerschaft wird nach der Umwandlung als Ehe fortgeführt.

Kosten

In Niedersachsen richten sich die Gebühren nach der niedersächsischen Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung – AllGO) und können in anderen Bundesländern abweichen.

Hinweise

Sie haben eine allgemeine übergeordnete Frage oder der örtliche Ansprechpartner konnte Ihr Anliegen nicht bearbeiten? Dann können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner des Landes Niedersachsen wenden:

Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

Adresse:  Friedrichswall 1, 30159 Hannover
Telefon:  0511 120-5521
E-Mail:  ea@niedersachsen.de

Fristen

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle

Voraussetzungen

  • Bestehen einer inländischen Lebenspartnerschaft zwischen den Erklärenden
  • Geschäftsfähigkeit

Unterlagen

  • gültigen Reisepass oder Personalausweis oder ein sonstiger mit Lichtbild versehener amtlichen Ausweis
  • eine Bescheinigung der Meldebehörde der Hauptwohnung, aus der die Vor- und Familiennamen, der Familienstand, der Wohnort und die Staatsangehörigkeit ersichtlich sind
  • zusätzlich eine Bescheinigung der Meldebehörde der Nebenwohnung, wenn die Anmeldung der Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe bei dem Standesamt der Nebenwohnung erfolgt  
  • ihre Lebenspartnerschaftsurkunde oder ein Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister, sofern die bestehende Lebenspartnerschaft nicht bei dem Standesamt der Anmeldung der Umwandlung begründet wurde

Ggf. werden weitere Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an das für die Anmeldung der Umwandlung zuständige Standesamt.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Verfahrensablauf

Die beabsichtigte Umwandlung der bestehenden inländischen Lebenspartnerschaft ist bei der zuständigen Stelle anzumelden.

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Weiterführende Informationen

nicht angegeben