Sie können einen gesperrten elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) ausschließlich über die zuständige Personalausweisbehörde entsperren lassen. Telefonisch ist das Entsperren nicht möglich.
Es fallen keine Gebühren an.
nicht angegeben
Es gibt keine Frist.
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Personalausweis
Es gibt keine Bearbeitungsdauer.
nicht angegeben
nicht angegeben