Wurde der elektronische Identitätsnachweis aktiviert, so ist die Sperrung bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises bei der zuständigen Stelle zu veranlassen.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
nicht angegeben
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
nicht angegeben
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
nicht angegeben
Die Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises muss persönlich oder telefonisch erfolgen. Bei der Sperrung sind die persönlichen Daten und das Sperrkennwort anzugeben.
nicht angegeben