Test

Elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung nachträglich

Details

Sie können jederzeit (während der Gültigkeit des Personalausweises) schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, dass Sie die bisher nicht aktivierte Funktion des elektronischen Identitätsnachweises von nun an nutzen wollen.

Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises nachträglich ein.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Hinweise

nicht angegeben

Fristen

Nicht angegeben

Voraussetzungen

Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Besitz eines Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion

Unterlagen

Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist einzelfallabhängig.

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Weiterführende Informationen